Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten

Änderungen in der Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten ab 01.01.2015 durch Mindestlohngesetz (MiLoG)

ab 26.01.2015 in unserem Onlineshop www.cks-shop.de direkt bestellbar.

Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes wird die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten von betroffenen Berufsgruppen wie Minijobbern, aber auch für Arbeitnehmer aus den Bereichen Service in Gaststätten und Hotels, Wachdienste, Baugewerbe, Gebäudereinigung im Hinblick auf Schwarzarbeit, künftig von den Behörden der Zollverwaltung verstärkt geprüft.

Gemäß Abschnitt 3, §17 MiLoG sind vom Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.

Arbeitgeber haben die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen erforderlichen Unterlagen für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich dieses Gesetzes, mindestens für die Dauer der gesamten Werk- oder Dienstleistung, insgesamt jedoch nicht länger als zwei Jahre, bereitzuhalten.

Mit CKS - Safescan Zeiterfassungslösungen und der im Lieferumfang enthaltenen
CKS - TA Software können Sie diesen Anforderungen entsprechen.
Ein umfangreiches Reporting System (.xls und .pdf) erleichtert zudem die Abrechnung der geleisteten Arbeitszeiten.

 

CKS - Smartschank

Der innovative Assistent zur Optimierung Ihrer Serviceleistung, Maximierung der Getränkequalität, Entlastung Ihrer Mitarbeiter und Protokollierung Ihrer Ausschankmengen und Umsätze.

Einfach – Günstig – Jederzeit – Online

zur Optimierung Ihrer Serviceleistung. smartSCHANK minimiert Wartezeiten, weil es die Zusammenarbeit zwischen Ausschank und Service koordiniert und beschleunigt.

 

zur Maximierung Ihrer Getränkequalität. Der zügige Arbeitsablauf mit smartSCHANK garantiert, dass Ihren Kunden und Gästen stets frische und vorzügliche Getränke serviert werden.

 

zur Entlastung Ihrer Mitarbeiter. smartSCHANK vereinfacht den Arbeitsablauf an der Theke und hilft Mitarbeitern lästige Fehler zu vermeiden.

 

zur lückenlosen Protokollierung Ihrer Ausschankmengen und Umsätze. Die intelligente Technik des zum Patent angemeldeten smartSCHANK-Systems erleichtert und sichert eine korrekte Abrechnung.

 

  • weiter Informationen per Download hier
  • Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.